- GESTALTEN VON RECHTSBEZIEHUNGEN
Verträge sind ein wichtiges Gestaltungsinstrument, um die Spielregeln im Umgang miteinander, seien sie privater oder geschäftlicher Natur, festzulegen.
In Verträgen werden nicht nur die Rechtsbeziehungen der Beteiligten festgeschrieben, sondern sie dienen ganz besonders dazu, mögliche Konflikte vorausschauend zu vermeiden und Risiken zu minimieren bzw. für diese Fälle praktikable und interessengerechte Lösungen zu schaffen.
Bei der Vertragsgestaltung sehe ich meine vordringliche Aufgabe darin, die persönlichen Interessen und Vorstellungen des Mandanten umfassend festzustellen und hierauf aufbauend, den jeweiligen Vertrag zu entwickeln.
Auch bereits bestehende Verträge sind von Zeit zu Zeit aktuellen Entwicklungen - seien sie rechtlicher, persönlicher oder sachlicher Natur - anzupassen, aufeinander abzustimmen und in einen systematischen Zusammenhang zu bringen. Hier übernehme ich die erforderliche Prüfung, Überarbeitung und Aktualisierung des Vertrages.
Schließlich bedürfen bestimmte Verträge (vornehmlich im Immobilien-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht) zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen notariellen Beurkundung. In diesen Fällen übernehme ich die Vorbereitung der Vertragsentwürfe und stimme diese mit dem beurkundenden Notar ab.

