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  • HONORAR

Grundlage der Vergütung für die außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts bilden in der Regel der Gegenstandswert und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Honorarhöhe und mögliche weitere Kosten, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung anfallen, sind immer eine Frage des Einzelfalls.

Bei bestimmten Fallkonstellationen (Komplexität, Schwierigkeit, Zeitaufwand wie auch Haftungsrisiko bei der Bearbeitung) ist eine individuelle schriftliche Honorarvereinbarung neben oder anstelle der gesetzlichen Gebühren auf Stunden- oder Pauschalhonorarbasis möglich und/oder angezeigt.

In jedem einzelnen Fall achte ich darauf, den Mandanten von Anfang an über die Höhe der Kosten (Gebühren und Auslagen) transparent zu informieren und insoweit Klarheit zu schaffen.